Diversity – Wertschöpfung durch Wertschätzung

Diversity ist bereits heute und wird auch in Zukunft weltweit einer der Schlüssel zum Erfolg der KELLOGG COMPANY sein.

Dabei ist es unser Ziel, dass Sie Diversity bei KELLOGG spüren, sehen und leben können und nicht nur davon hören. Wir ermutigen alle Mitarbeiter aktiv dazu, sie selbst zu sein und all ihre Talente zu nutzen, um jeden Tag ihr Bestes zu geben für sich selbst, für andere und für KELLOGG.

Unser Wunsch ist eine facettenreiche und integrierte Belegschaft, unabhängig von Sprache, Nationalität, kulturellem Hintergrund, Hierarchie, Geschlecht, sexueller Orientierung, Lebenserfahrung, Behinderung oder Familienstand ihrer einzelnen Mitglieder.

Diversity als eine wesentliche Grundlage unseres Handelns haben wir in einer entsprechenden Richtlinie zusammengefasst:

1. Einleitung


"Wir begegnen jedem Einzelnen mit Respekt und Wertschätzung ungeachtet seiner Herkunft, seiner Erfahrungen, seiner Ideen und seiner Persönlichkeit."

Die KELLOGG COMPANY in Europa setzt sich für den Aufbau einer Organisation ein, in der die Talente, Fertigkeiten, Erfahrungen und unterschiedlichen kulturellen Perspektiven, die in der Gesellschaft als Ganzes vorhanden sind, in vollem Umfang zum Tragen kommen und in der die Menschen das Gefühl haben, respektiert und geschätzt zu werden, und ihr Potenzial verwirklichen können.


2. Geltungsbereich


Der Geltungsbereich dieser Richtlinie umfasst alle Aspekte der Vielfalt, die Gegenstand europäischer Gesetzgebung sind, wie Geschlecht, Familienstand, Rasse, Hautfarbe, Nationalität, nationale oder ethnische Herkunft, Behinderungen, Alter, sexuelle Neigung, Religion oder Glauben, sowie alle sonstigen Gruppen, die durch nationale Gesetze geschützt werden.

Darüber hinaus umfasst sie individuelle Verhaltens- und Denkweisen sowie Lernmethoden und alle Besonderheiten, die die Persönlichkeit eines jeden Menschen ausmachen.

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Zeitarbeitskräfte und Stellenbewerber, und sie umfasst alle beschäftigungsbezogenen Aspekte, von der Auswahl und Einstellung bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und zu den Rechten ehemaliger Mitarbeiter.


3. Definitionen


Direkte Diskriminierung:

Fälle, in denen eine Person in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt wird als eine andere

Indirekte Diskriminierung:

Fälle, in denen scheinbar neutrale Bestimmungen, Kriterien oder Verfahrensweisen für eine Person innerhalb einer bestimmten Kategorie eine konkrete Benachteiligung gegenüber anderen, nicht zur betreffenden Kategorie gehörenden Personen mit sich bringen würden

Belästigung:

Unerwünschtes Verhalten in Bezug auf einen der genannten Gründe, das darauf abzielt oder zur Folge hat, dass die Würde einer Person verletzt wird und ein feindseliges, entwürdigendes, erniedrigendes oder verletzendes Klima entsteht

Schikanierung:

Fälle, in denen Mitarbeiter benachteiligt werden, weil sie eine Beschwerde gegen das Unternehmen vorgebracht oder unterstützt haben oder Schritte gegen das Unternehmen ergriffen haben


4. Ziele


Durch diese Richtlinie soll sichergestellt werden, dass:

  • KELLOGG als ein Ort anerkannt ist, an dem unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen sowie Lernmethoden geschätzt und gefördert werden;
  • niemand aufgrund von Geschlecht, Familienstand, Rasse, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer oder nationaler Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Neigung, Religion oder Glauben benachteiligt wird;
  • niemand aufgrund irgendwelcher Umstände, Anforderungen, Festlegungen, Kriterien, Vorgehensweisen oder Praktiken benachteiligt wird, die sich nicht aus nicht diskriminierenden Gründen objektiv rechtfertigen lassen;
  • niemand aufgrund von Maßnahmen gegen Diskriminierung oder Belästigung schikaniert wird;
  • niemand dahingehend angewiesen oder unter Druck gesetzt wird, eine unrechtmäßige Diskriminierung zu begehen;
  • die Organisation frei von Verhaltensweisen ist, die gegen die Würde von Arbeitnehmern verstoßen oder ein bedrohliches, feindseliges, entwürdigendes, erniedrigendes, verletzendes oder demütigendes Klima erzeugen;
  • Bewerbern aus allen Gruppen gleiche Möglichkeiten in Bezug auf Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Beförderung offen stehen und die Auswahl auf faire und gerechte Weise und ausschließlich auf der Grundlage fachlicher Leistungen und persönlicher Eignung getroffen wird; und der Zugang zu Sozialleistungen und –einrichtungen allen in gleichem Maße offen steht.


5. Maßnahmen


Wir werden die folgenden Schritte ergreifen, um diese Richtlinie umzusetzen und die damit verbundenen Ziele zu erreichen.

  1. Die Richtlinie stellt eine Priorität im Rahmen des Geschäftsplans und der Unternehmensstrategie dar.
  2. Sie wird allen Mitarbeitern und Stellenbewerbern zur Kenntnis gebracht und im Intranet und auf der Homepage von Kellogg veröffentlicht.
  3. Eine Strategie zur Erreichung von Vielfältigkeit im Unternehmen mit klaren Zielen und Zeitplänen wird erarbeitet, um die Maßnahmen aufzuzeigen, mittels derer KELLOGG Europa Gleichbehandlung und Vielfalt sicherzustellen beabsichtigt.
  4. Der Personalbereich ist für die tagtägliche Umsetzung der Richtlinie sowie für die Kontrolle von deren Wirksamkeit verantwortlich und wird dem Management in regelmäßigen Zeitabständen Bericht darüber erstatten.
  5. Die Mitarbeiter werden regelmäßig über die Richtlinie und die diesbezüglichen Strategien, Ationspläne und Fortschritte informiert.
  6. Bei Bedarf wird sichergestellt, dass Führungskräfte und Mitarbeiter mit wesentlicher Entscheidungsbefugnis über die potenziell diskriminierende Wirkung von Handlungen, Umständen oder Kriterien aufgeklärt werden und sich darüber im Klaren sind, dass es wichtig ist, bestimmte Entscheidungen rechtfertigen zu können.
  7. Beschwerden über Diskriminierung oder Belästigung werden ernstgenommen und können zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung führen. Eine europäische "Richtlinie zur Würde am Arbeitsplatz", die ein Beschwerdeverfahren umfasst, wird allen Mitarbeitern durch das Intranet zugänglich gemacht.
  8. Über Möglichkeiten zur Einstellung, Versetzung sowie Aus- und Weiterbildung wird intern bzw. extern informiert, und alle Interessierten können sich ungeachtet von Geschlecht, Familienstand, Rasse, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer oder nationaler Herkunft, Behinderungen, Alter, sexueller Neigung, Religion, Glauben oder anderen durch nationale Gesetze geschützten Merkmalen bewerben.
  9. Alle Arbeitnehmer werden dazu ermutigt, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen weiterzuentwickeln und die innerhalb von KELLOGG bestehenden Möglichkeiten in Bezug auf Beförderung und Weiterentwicklung zu nutzen.
  10. Auswahlkriterien werden sich ausschließlich auf die mit der betreffenden Position bzw. den betreffenden Weiterbildungsmöglichkeiten im Zusammenhang stehenden Anforderungen beziehen.
  11. In Ländern, in denen dies rechtmäßig ist, werden Information zum Geschlecht, Alter, zur ethnischen Herkunft bzw. Rasse und zu Behinderungen von Mitarbeitern, Stellenbewerbern und Kandidaten für Beförderungen erfasst und ausgewertet, um die Belegschaft sowie den Einstellungs- und Auswahlprozess zu kontrollieren. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt und lediglich dazu genutzt, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu fördern, unrechtmäßige Diskriminierung zu vermeiden und um sicherzustellen, dass unsere erklärten Ziele allen Mitarbeitern in gleichem Maße zugute kommen.
  12. Anforderungen, Bestimmungen, Kriterien und Verfahrensweisen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kontrollen regelmäßig überprüft und nötigenfalls geändert, falls festgestellt wird, dass sie aus irgendeinem Grund eine unrechtmäßige Diskriminierung darstellen oder darstellen könnten.
  13. Sollte aus den Daten ersichtlich werden, dass Mitglieder einer bestimmten Gruppe in bestimmten Arbeitsbereichen unterrepräsentiert sind, wird überprüft, welche rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abhilfe der Ungleichbehandlung eingeleitet werden können.


6. Verantwortlichkeiten


Alle Führungskräfte und Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, sich mit dieser Richtlinie vertraut zu machen, die K-Werte in die Praxis umzusetzen und alle Kolleginnen und Kollegen mit Würde und Respekt zu behandeln. Jegliche diskriminierenden Handlungen von Mitarbeitern werden durch Anwendung entsprechender disziplinarischer Maßnahmen geahndet.

KELLOGG (DEUTSCHLAND) GMBH, Auf der Muggenburg 30, 28217 Bremen, Handelsregister des Amtsgerichts Bremen: HRB 3247

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