Die Initiative „Ausgezeichnet informiert –das sind zahlreiche bekannte Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft. Diese haben sich verpflichtet, sich für eine einheitliche und verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung zu engagieren. KELLOGG hat als erstes Unternehmen der Initiative bereits 2006 erste Produkte mit der neuen Kennzeichnung eingeführt.
Die Angaben beziehen sich auf den durchschnittlichen Tagesbedarf einer erwachsenen Frau (2000 kcal) und sind damit ein Richtwert. Der Tagesbedarf von kleineren Kindern ist entsprechend niedriger, der eines erwachsenen Mannes liegt etwas höher. Darüber hinaus hängt der individuelle Nährwertbedarf von der körperlichen Belastung ab. Auskunft zum individuellen Bedarf kann z.B. der Hausarzt geben.
Die individuelle Menge an Energie und Nährstoffen, die jeder Mensch pro Tag benötigt bzw. maximal zu sich nehmen sollte, hängt von vielen Faktoren wie Alter, Gewicht, Größe, Geschlecht, gesundheitlichem Zustand oder körperlicher Verfassung und körperlicher Aktivität ab.
Der angegebene Wert von 2000 kcal entspricht dem durchschnittlichen Tagesbedarf einer erwachsenen Frau und ist daher als Richtwert zu sehen. Der Bedarf für Männer ist im Allgemeinen etwas höher als der für Frauen, auch steigt der Bedarf mit vermehrter körperlicher Aktivität. Für jüngere Kinder verringert sich der Nährstoffbedarf, ebenso bei sehr wenig Bewegung.
Die auf unseren Packungen angegebenen Werte für Vitamine und Mineralstoffe und ihre empfohlene Tagesdosis basieren auf den gültigen Lebensmittelkennzeichnungsvorgaben. Danach sind Vitamine und Mineralstoffe und ihre empfohlene Tagesdosis zugrunde gelegt, die als Richtwerte für eine Ernährung gesunder Erwachsener gelten.
Juristisch und lebensmittelrechtlich formal korrekte Informationen sind manchmal nicht zufrieden stellend und es kann zu dem vielfach beklagten „Deklarationsparadoxon“ kommen. Wir sind sehr bestrebt, so eindeutig und verständlich wie möglich zu informieren und zusätzliche Orientierungshilfen zu einem besseren Verständnis zu geben.
Das Zeichen „e“ ist ein Konformitätskennzeichen der Europäischen Gemeinschaft (EG)und der Schweiz. Es bedeutet, dass die gekennzeichneten Fertigpackungen den Anforderungen der jeweiligen Richtlinie entsprechen. Der Hersteller deklariert gleichzeitig, dass die Fertigpackung die Füllmengenanforderungen erfüllen und der Herstellungsprozess durch das Qualitätssicherungssystem dauernd überwacht und dokumentiert wird. Zudem wird die Fertigpackung durch eine externe staatliche Stelle stichprobenweise kontrolliert. Die Schweiz und die EG erkennen gegenseitig die durchgeführten Kontrollen nach den Vorschriften der EG an, sodass die Fertigpackungen nur noch stichprobenweise beim Importeur kontrolliert werden. Dies ist speziell für die Industrie von Bedeutung, da kostspielige Mehrfachprüfungen vermieden werden.
Die Kennzeichnung gibt Ihnen ausführliche Informationen zu den enthaltenen Nährwerten und hilft Ihnen hierdurch, Ihre Ernährung bewusst aus unterschiedlichen Produkten zusammenzustellen. Eine ausgewogene Ernährung ist ein wichtiger Beitrag für Ihre Gesundheit.
Der KELLOGG Nährstoffkompass informiert auf der Vorderseite der Verpackung auf einen Blick über den Kaloriengehalt, sowie über die Mengen an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Natrium, die eine Portion des jeweiligen Produktes enthält. Als zusätzliche Information wird für alle Nährstoffe sowie den Energiegehalt auch der Anteil am Richtwert für die Tageszufuhr (= Guideline Daily Amount = GDA) angegeben, den man mit einer Portion abdeckt. Auf dem Seitenteil jeder Packung finden sich weitere Erläuterungen zum besseren Verständnis der Angaben.
Natrium kommt in unseren Cerealien in Form von Kochsalz, also Natriumchlorid (NaCl), vor. Deshalb geben wir bei der freiwilligen Kennzeichnung auf der Vorderseite den Salzgehalt an. Die Nährwertangaben auf dem Seitenteil erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Hierfür ist Natrium anzugeben.
Wer wissen möchte, wie viel Kochsalz in einem Produkt enthalten ist, kann dies aus der Angabe für Natrium leicht berechnen:
Kochsalz (in g/100 g oder ml) = Natrium (in g/100 g oder ml) x 2,5.
Es gibt keinen gesunden oder ungesunden Zucker. Die Energiemenge ist für den Körper letztendlich gleich. Auch deshalb schreibt die Kennzeichnungsvorschrift der EU die Ausweisung des Gesamtzuckers vor. Entsprechend gibt auch die neue erweiterte Kennzeichnung den Gesamtzuckergehalt an. Es ist aus wissenschaftlicher Betrachtung nicht sinnvoll, nur zugesetzten Zucker auszuweisen, da dies inhaltlich falsch wäre und verwirren würde. Inhaltlich falsch, weil auch der produkteigene Zucker (z.B. von Früchten) zur Energiezufuhr beiträgt. Und verwirrend, weil bei einigen Produkten mit einem hohen Anteil an fruchteigenem Zucker, z.B. Saft, der Zuckergehalt bei den Angaben der neuen Kennzeichnung pro Portion mit Null angegeben werden müsste, da diesen kein Zucker zugesetzt wurde.
Die den Angaben zugrunde liegenden Werte basieren auf veröffentlichten wissenschaftlichen Daten zum Nährstoffbedarf und auf entsprechenden Ernährungsempfehlungen. Im Wesentlichen wurden die Empfehlungen der EURODIET¹ als offizielle internationale Referenzwerte herangezogen.
Die Richtwerte für die Tageszufuhr, auf die sich die Prozent-Angaben beziehen, wurden vom Verband der europäischen Ernährungsindustrien (CIAA) berechnet. Sie basieren grundsätzlich auf den Ergebnissen des EURODIET-Projektes zur Festlegung europäischer Ernährungsrichtlinien, an dem über 100 Fachleute aus ganz Europa beteiligt waren.
EURODIET¹ ist ein durch die Europäische Kommission finanziertes Projekt mit dem Ziel, wissenschaftlich fundierte europaweite Ernährungsempfehlungen als Grundlage für die europäische Ernährungs- und Gesundheitspolitik herzuleiten.